Thema: Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes

MwSt-Satz bei Dauerleistungen

Erläuterung zur Berechnung der MwSt von Hosting Leistungen (Dauerleistungen)

Ein Teil unserer Leistungen in Ihrer Rechnung sind sogenannte Dauerleistungen. Darunter fallen z.B. Hosting- und Domaingebühren. Die Festlegung des MwSt-Satzes bei Dauerleistungen richtet sich nach dem Ende des Leistungszeitraumes. Ist dieser nach dem 01.01.2021, so ist für den gesamten Zeitraum der bei Ablauf gültige Steuersatz anzuwenden.

Das bedeutet: Dauerleistungen, die erst im kommenden Jahr enden sind, unabhängig vom Rechnungsdatum, mit 19% MwSt. zu veranschlagen.

Nähere Erläuterungen mit Links zu den Seiten des Bundesministeriums finden Sie im nachfolgenden Kasten.

Quellen

Weitere Informationen auf Seite des BMF
Um­satz­steu­er; Be­fris­te­te Ab­sen­kung des all­ge­mei­nen und er­mä­ßig­ten Um­satz­steu­er­sat­zes zum 1. Ju­li 2020

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Umsatzsteuer;Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020, vom 30.07.2020 (hier insb. 3.3 TZ 24 1.)