Thema: Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes
Erläuterung zur Berechnung der MwSt von Hosting Leistungen (Dauerleistungen)
Ein Teil unserer Leistungen in Ihrer Rechnung sind sogenannte Dauerleistungen. Darunter fallen z.B. Hosting- und Domaingebühren. Die Festlegung des MwSt-Satzes bei Dauerleistungen richtet sich nach dem Ende des Leistungszeitraumes. Ist dieser nach dem 01.01.2021, so ist für den gesamten Zeitraum der bei Ablauf gültige Steuersatz anzuwenden.
Das bedeutet: Dauerleistungen, die erst im kommenden Jahr enden sind, unabhängig vom Rechnungsdatum, mit 19% MwSt. zu veranschlagen.
Nähere Erläuterungen mit Links zu den Seiten des Bundesministeriums finden Sie im nachfolgenden Kasten.
Quellen
Weitere Informationen auf Seite des BMF
Umsatzsteuer; Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020
Download PDF
Umsatzsteuer;Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020, vom 30.07.2020 (hier insb. 3.3 TZ 24 1.)